Informationen über Zuschlagserteilungen Gemäß § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet,
bei Vergaben nach der VOB/A bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 Euro und freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro nach Zuschlagserteilung bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert von 25.000 Euro nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren.
Die Stadt Schwentinental wird diese Informationen auf den nachfolgenden Seiten VOB und VOL veröffentlichen.